Autor
Dr. Michael Kittner

Betriebsrat und Arbeitskampf

geschrieben am: 13.02.2009/ zuerst erschienen in: AiBplus, Ausgabe 2/2008

Arbeitskampf und Betriebsrat – das geht normalerweise nicht zusammen. Das förmliche Verbot des Arbeitskampfes für die Betriebsparteien steht für eine historisch gewachsene Arbeitsteilung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände machen den Tarifkonflikt zwischen sich aus, während Arbeitgeber und Betriebsrat für die Konkretisierung im Betriebs sorgen. Es gilt als einer der Vorzüge der deutschen Arbeitsverfassung, damit den großen Verteilungskonflikt aus den Betrieben herauszuhalten.

Das stimmt so aber schon lange nicht mehr. Nicht zuletzt als Folge der von vielen Arbeitgebern gewollten Zurückdrängung des Flächentarifvertrags ist das »Tarifgeschäft« (und in seinem Gefolge der Arbeitskampf) auf unterschiedliche Weise viel näher an die einzelnen Betriebe gerückt: Das gilt als allererstes für die zunehmende Zahl der Betriebe, die nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind. Das gilt mittelbar auch überall dort, wo die Arbeitgeber vom Flächentarifvertrag nach unten abweichen wollen. Für alle diese Belegschaften ist offenkundig, dass für die Erreichung wie die Bewahrung tariflichen Schutzes das eigene Engagement unerlässlich ist.

Auf der gleichen dezentralisierenden Linie liegt auch eine neue, vom Bundesarbeitsgericht eröffnete Möglichkeit: der notfalls kampfweise durchsetzbare Abschluß eines Sozialplantarifvertrages. Das ermöglicht Belegschaften dort, wo es ökonomisch sinnvoll ist, sich gegen Arbeitsplatzabbau viel besser zur Wehr zu setzen als bisher.

Das alles geht aber nur, wenn die konkret in einem Betrieb Betroffenen ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Für Betriebsräte heißt das: Selbstverständlich darf der Betriebsrat auch künftig nicht als solcher Tarifverhandlungen führen und zum Streik aufrufen. Aber Betriebsratsmitglieder sind ebenso berechtigt, sich im Betrieb gewerkschaftlich zu betätigen. Und das heißt: Sie sind typischerweise die geborenen Vorleute ihrer Gewerkschaft im Betrieb. Und das wiederum heißt: Tarifvertrag und Arbeitskampf werden mehr und mehr zum Feld, auf dem auch Betriebsratsmitglieder firm werden müssen. Ein weiteres Betätigungsfeld für Selbststudium und gewerkschaftliche Schulungsarbeit.
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