
Arbeitskampf und Betriebsrat – das geht normalerweise nicht zusammen. Das förmliche Verbot des Arbeitskampfes für die Betriebsparteien steht für eine historisch gewachsene Arbeitsteilung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände machen den Tarifkonflikt zwischen sich aus, während Arbeitgeber und Betriebsrat für die Konkretisierung im Betrieb sorgen. Es gilt als einer der Vorzüge der deutschen Arbeitsverfassung, damit den großen Verteilungskonflikt aus den Betrieben herauszuhalten.
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Vor etwas mehr als zwei Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das Diskriminierungen wegen zahlreicher Merkmale wie dem Alter, einer Behinderung oder der Religion verbietet – unter großem Wehklagen mancher Arbeitgeber. Die Befürchtung war, dass sich auf jede Stellenanzeige so genannte professionelle Diskriminierungskläger bewerben würden, die auf eine Benachteiligung hoffen, um eine Entschädigung dafür einzustreichen. Es wurde das Schreckgespinst an die Wand gemalt, dass bei einer Bewerbungsrunde, in der sich der Arbeitgeber für einen weißen Mann entscheidet, mindestens eine Frau und ein dunkelhäutiger Mann einer Diskriminierungsklage erheben würden.
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